Quellen und Methodik
Jede Zahl in unseren Rechnern stammt aus einer amtlichen Quelle. Hier steht, aus welcher, und wie wir prüfen, dass wir richtig rechnen.
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
Grundlage ist der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026, den das Bundesfinanzministerium als Datei für Softwareentwickler veröffentlicht (bmf-steuerrechner.de, Fassung vom 23.10.2025). Wir erzeugen daraus den Programmcode automatisch, statt ihn nachzuschreiben.
Geprüft haben wir das Ergebnis auf zwei Wegen: mit Beispielrechnungen im Lohnsteuerrechner des Ministeriums, die auf den Cent übereinstimmen, und mit 20.000 Zufallsfällen, die zwei unabhängig erzeugte Fassungen des Programms identisch berechnen.
Sozialversicherung 2026
| Wert | 2026 | Rechtsgrundlage und Quelle |
|---|---|---|
| Krankenversicherung, allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | § 241 SGB V |
| Krankenversicherung, durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | Bekanntmachung des BMG nach § 242a Abs. 2 SGB V, BAnz AT 10.11.2025 B7 |
| Pflegeversicherung, Beitragssatz | 3,6 % | Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025, § 1 (BGBl. 2024 I Nr. 446) |
| Pflegeversicherung, Zuschlag für Kinderlose ab 23 | 0,6 Prozentpunkte | § 55 Abs. 3 Satz 1 SGB XI |
| Pflegeversicherung, Abschlag je Kind (2. bis 5. Kind unter 25) | 0,25 Prozentpunkte | § 55 Abs. 3 Satz 4 SGB XI |
| Pflegeversicherung Sachsen, Mehranteil Arbeitnehmer | 0,5 Prozentpunkte | § 58 Abs. 3 und 5 SGB XI |
| Rentenversicherung, Beitragssatz | 18,6 % | Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung für 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 291) |
| Arbeitslosenversicherung, Beitragssatz | 2,6 % | § 341 Abs. 2 SGB III |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € im Monat | Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 2 Abs. 2 (69.750 € im Jahr) |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450,00 € im Monat | Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 4 Abs. 1 Nr. 1 (101.400 € im Jahr); § 341 Abs. 4 SGB III |
| Kirchensteuer | 8 % in Baden-Württemberg und Bayern, sonst 9 % | Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums (Bayern, Nordrhein-Westfalen); Kirchensteuergesetze der Länder |
Quellen zuletzt geprüft am 1. November 2026.
Was die Rechner nicht abbilden
- Minijobs und Midijobs (bis 2.000 € im Monat) – in Arbeit.
- Private Kranken- und Pflegeversicherung.
- Sonderzahlungen, Sachbezüge und Freibeträge aus der Lohnsteuerbescheinigung.
- Die Kappung der Kirchensteuer, die einige Länder auf Antrag gewähren.
Aktualität
Neue Werte gelten meist ab dem 1. Januar, die Rentenwerte ab dem 1. Juli. Wir prüfen die Quellen vor diesen Terminen und wenn sich Gesetze ändern, und aktualisieren das Prüfdatum auf dieser Seite.
Alle Ergebnisse sind unverbindlich. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung und die Bescheide der zuständigen Stellen.